Zielsetzung der Schulung
Das Ziel ist die Vermittlung der notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, um Turmdrehkrane sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend zu bedienen. Die Teilnehmer sollen Gefahren erkennen und bei Störungen richtig reagieren können.
Rechtlicher Rahmen
DGUV Vorschrift 52: Unfallverhütungsvorschrift für Krane.
DGUV Grundsatz 309-003: Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern.
Inhaltliche Schwerpunkte
1. Theoretische Ausbildung
Rechtliche Grundlagen: Aufgaben, Pflichten und Verantwortung des Kranführers.
Aufbau und Funktion: Kenntnisse über Baugruppen, Antriebe und Steuerungselemente.
Sicherheitseinrichtungen: Funktion und Prüfung von Endschaltern, Lastmomentbegrenzern und Not-Aus-Einrichtungen.
Physikalische Grundlagen: Standsicherheit, Lastschwerpunkt, Hebelgesetze und Windlasten.
Anschlagen von Lasten: Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Gurte).
Betriebsverhalten: Verhalten bei Wind, Gewitter oder technischem Defekt.
2. Praktische Ausbildung
Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung: Prüfung des Krans vor Arbeitsaufnahme.
Einweisen in den Kran: Spezifische Steuerung des jeweiligen Kranmodells.
Fahrübungen: Präzises Anheben, Verfahren und Absetzen von Lasten (ggf. mit Hindernisparcours).
Zusammenarbeit: Kommunikation mit dem Einweiser (Handzeichen, Funk).
Notfallszenarien: Verhalten bei einem Stromausfall oder blockierter Last.
Teilnahmevoraussetzungen
Um an einer zertifizierten Kranführerschulung teilnehmen zu dürfen, müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein:
Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres.
Gesundheit: Körperliche und geistige Eignung.
Sprachkenntnisse: Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, um Betriebsanweisungen zu verstehen und Sicherheitsanweisungen umzusetzen.
Zuverlässigkeit: Nachweis der persönlichen Eignung durch den Arbeitgeber.
Abschluss und Zertifizierung
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Bei Bestehen erhält der Teilnehmer einen Kranführerausweis (Fahrausweis für Krane).
Auffrischung und Unterweisung
Jährliche Unterweisung: Jeder Kranführer muss mindestens einmal jährlich über die Gefahren und Sicherheitsregeln an seinem Arbeitsplatz unterwiesen werden (nach § 12 ArbSchG).
Schulungsunterlagen
Um den Schulungsinhalt reibungslos an einem Tag zu schaffen, bitten wir Sie, vorab einen Blick in die Schulungsunterlagen zu werfen.
Bereite dich spielerisch auf die Schulung vor: interaktive Module, Quizfragen und dein persönlicher Lernfortschritt – ganz ohne Login zum Reinschnuppern.