Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Schulungen, Weiterbildungen, Unterweisungen, Dienstleistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), sicherheitstechnische Beratungen sowie Prüfungen von Arbeitsmitteln nach Unfallverhütungsvorschriften (nachfolgend zusammenfassend „Leistungen" genannt), die zwischen Rogalsky Arbeitssicherheit (nachfolgend „Veranstalter") und dem Kunden (Unternehmer sowie Verbraucher, nachfolgend „Kunde") geschlossen werden.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Bei Buchungen über das Online-Portal: Die Darstellung der Leistungen im Online-Buchungsportal des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch das Klicken auf den Button „Buchen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter dem Kunden den Zugang der Buchung durch eine automatische Buchungsbestätigung per E-Mail bestätigt.
Bei Direktbeauftragung (z. B. Beratung, UVV-Prüfung): Fordert der Kunde ein Angebot für Beratungsleistungen oder UVV-Prüfungen an, ist das vom Veranstalter ausgestellte Angebot für den dort genannten Zeitraum bindend. Der Vertrag kommt hier durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgte Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande.
Mündliche oder telefonische Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich in Textform bestätigt werden.
Schulungen: Der Umfang ergibt sich aus der Kursbeschreibung im Online-Portal zum Zeitpunkt der Buchung. Der Veranstalter stellt Schulungsunterlagen (digital/physisch), Räumlichkeiten, Lehrmaterialien und Ausbilder bereit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausbilder besteht nicht. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat oder Bedienerausweis ausgestellt.
Beratung (externe Sifa): Die Beratung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben (insb. ASiG und DGUV Vorschrift 2) sowie den im Einzelvertrag vereinbarten Betreuungszeiten und Aufgaben. Der Veranstalter erbringt hierbei Dienstleistungen als Berater; die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Umsetzung der Beratungsergebnisse verbleibt vollumfänglich beim Kunden (Unternehmer).
UVV-Prüfungen: Die Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgt nach den jeweils einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), Betriebssicherheitsverordnungen (BetrSichV) und Herstellervorgaben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die zu prüfenden Geräte zum vereinbarten Termin frei zugänglich, sauber und betriebsbereit zur Verfügung stehen. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt und ggf. eine Prüfplakette angebracht.
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter bei der Durchführung von Beratungen und UVV-Prüfungen bestmöglich zu unterstützen. Er hat dem Veranstalter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen, alte Prüfberichte) und Zugänge zu Betriebsstätten rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Bestimmte Schulungen (z. B. Gabelstapler, PSA gegen Absturz, Höhenschulungen) erfordern die körperliche/geistige Eignung sowie ggf. spezifische Sprachkenntnisse der Teilnehmer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer diese Voraussetzungen erfüllen.
Der Veranstalter oder der Ausbilder behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einer Schulung oder dem praktischen Teil auszuschließen, wenn diese die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen, unter Alkohol-/Drogenkonsum stehen oder die Sicherheit gefährden. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung vor Leistungs- bzw. Schulungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung (z. B. monatliche Pauschale bei Sifa-Betreuung) getroffen wurde.
Bei kurzfristigen Online-Anmeldungen (innerhalb von 7 Tagen vor Schulungsbeginn) ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig.
Der Kunde kann vor Beginn einer gebuchten Schulung vom Vertrag zurücktreten (Stornierung) oder umbuchen. Dies hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
Da für Schulungen feste Ausbilder, Kapazitäten und Räumlichkeiten exklusiv reserviert werden, gelten folgende Stornierungsgebühren:
Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vereinbarte Pauschale.
Für feste Beratungstermine oder UVV-Prüfungen vor Ort, die vom Kunden weniger als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, behält sich der Veranstalter vor, den entstandenen Honorarausfall bzw. die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
Handelt der Kunde als Verbraucher (B2C) und hat den Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. über das Online-Buchungsportal) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die detaillierte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsprozesses separat zur Verfügung gestellt.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit zudem auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Veranstalters begrenzt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist vollständig ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Wertgegenstände der Teilnehmer auf dem Schulungs- oder Betriebsgelände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Der Veranstalter verarbeitet die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten (insb. Name, Geburtsdatum, Geburtsort von Teilnehmern sowie Betriebsdaten) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages, zur Durchführung der Leistungen, zur Ausstellung von Zertifikaten/Prüfberichten sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur an berechtigte Stellen (z. B. Prüforganisationen, Berufsgenossenschaften, staatliche Arbeitsschutzbehörden), sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Erfüllung der Leistung (z. B. Zertifizierung) zwingend erforderlich ist.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen der Leistungen (z. B. aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder technischen Neuerungen) vorzunehmen, sofern diese den Kern und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändern.
Der Veranstalter ist berechtigt, Termine bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. plötzliche Erkrankung des Ausbilders/Prüfers, höhere Gewalt oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abzusagen. In diesem Fall wird dem Kunden unverzüglich ein adäquater Ersatztermin angeboten. Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Schadensersatz für Ausfallzeiten) sind ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Für den Vertrag gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige und vom Kunden akzeptierte Fassung der AGB.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Firmensitz von Rogalsky Arbeitssicherheit.